Platzordnung - Hans Grade Berlin - Brandenburg

Modellflugclub "Hans Grade" Berlin - Brandenburg e.V.
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Platzordnung

Verein
Platzordnung des MFC Hans Grade Berlin - Brandenburg e.V.


Der Modellflugplatz befindet sich auf Privatgelände.
Der Modellflugbetrieb auf dem Modellflugplatz des Modellflug Club „Hans Grade“ Berlin e.V. darf ausschließlich von
ordentlichen Mitgliedern und von Gastflugpiloten, insoweit sie eine
Tagesmitgliedschaft erworben haben, durchgeführt werden.
Das unbefugte Betreten, Befahren und Benutzen des Modellfluggeländes ist verboten.
Das Befahren des Vorbereitungsraumes und der Start- und Landebahn ist verboten.
Der Flugbetrieb unterliegt den Bestimmungen des Erlaubnisbescheides der
Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg, Gesch-Zeichen 4216-50305/54/18.
Diese Genehmigung ist mit Auflagen verbunden.
Hieraus ergibt sich unsere Flugplatzordnung, die für jeden Modellflieger und Gast auf unseren Platz
verbindlich ist.
Zuwiderhandlungen gefährden die Sicherheit, den Bestand des Modellflugplatzes und können nicht geduldet werden.
Jeder Modellflugzeugführer ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung,
insbesondere Personen und Sachen, nicht gefährdet werden.
Der Flugbetrieb ist von Werktags von 06:00-22:00 Uhr Sonn Feiertags 09:00-22:00 auf dem Platz möglich.

Tagesmitglieder

Der Betrieb von Modellen ist für Gastflugpiloten-Tagesmitglieder nur bei Anwesenheit
eines Vereinsmitgliedes und unter Kenntnisnahme und Anerkennung dieser
Flugplatzordnung gestattet.
Der Tagesbeitrag in Höhe von 5,00 Euro ist an ein Vereinsmitglied zu entrichten und
der Versicherungsnachweis ist vor Beginn des Flugbetriebes vorzulegen.
Die Anerkennung dieser Platzordnung und Quittierung der Gebühr erfolgt durch Unterschrift im Buch für Tagesmitgliedschaften.
Für den Flugbetrieb muss ebenfalls der Eintrag im Flugbuch erfolgen.
Verlässt das letzte ordentliche Mitglied vorzeitig das Gelände, endet die
Tagesmitgliedschaft ebenfalls vorzeitig und der Gastflieger muss das Gelände
ebenfalls verlassen.

Vereinsmitglieder, die Tagesmitgliedern die Nutzung unseres Modellfluggeländes
gestatten, haben folgende Pflichten:

- Die Kontrolle der Eintragung ins Flugbuch und das Kassieren der Nutzungsgebühr.
 Dabei sind leserlich die Angaben zur Versicherung, die komplette Anschrift und die
 Spalte Kassierer der Nutzungsgebühr auszufüllen.
- Es ist auf unsere Platzordnung hinzuweisen und die unter Absatz 1 aufgeführten
 Punkte zu kontrollieren. (Versicherung, Lärmpass und das nichtbrennbare
 Namens- und Adressschild bei Modellen über 250 g.)

01. Der Betrieb von Modellflugzeugen ist nur mit gültiger Haftpflichtversicherung
für Modellflugzeuge zulässig.
Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren benötigen einen gültigen Lärmpass.
Der max. Emissionswert für Kolbenmotoren ist auf 82 dB(A) und bei Turbinenantrieb auf 90 dB(A) festgelegt.
Jeder Modellflieger hat den Versicherungsnachweis (Haftpflicht, z. B. DMFV-Ausweis) mitzuführen und auf
Verlangen dem Flugleiter vorzulegen.
Flugmodelle mit einem Gewicht von 250 g und mehr müssen an sichtbarer Stelle den Namen und die Anschrift
des Eigentümers in dauerhafter und feuerfester Beschriftung führen.
Der Flugbetrieb darf nur bei Anwesenheit einer Person mit Ersthelferausbildung (Führerschein) erfolgen.
Daraus folgt, dass immer mindestens eine zweite Person mit dieser Ausbildung anwesend sein sollte.

02. Für den Betrieb von Flugmodellen mit Turbinenantrieb sind folgende Punkte zu
beachten:
Das Modell darf den zugewiesenen Flugsektor nicht verlassen.
Turbinen dürfen nur mit einer elektronischen Kontrolleinheit betrieben werden.
Vor Inbetriebsetzung der Turbine muss ein geeigneter Feuerlöscher in unmittelbarer
Reichweite zur Verfügung stehen.
Außerdem ist am Fluggelände ein konventioneller Feuerlöscher bereit zu halten.
Die Inbetriebsetzung von Modellturbinen darf nicht im Park- oder Aufenthaltsraum erfolgen.
Der Lufteinlauf ist gegen den Wind zu richten.
Es dürfen sich keine Personen oder bewegliche Gegenstände im Bereich vom
Abgasstrahl befinden.
Findet der Startvorgang der Turbine mit Flüssiggas statt, so gilt im Modellbereich Rauchverbot.

03. BEVOR der Sender eingeschaltet wird, ist durch den Piloten der Eintrag ins
Flugbuch vorzunehmen.
Danach ist die Frequenzklammer von der Frequenztafel zu nehmen und an der Sendeantenne zu befestigen.
Bei mehrfacher Nutzung der Frequenz hat eine Absprache der jeweiligen Piloten zu erfolgen und nach jedem Flug
die Klammer zur Frequenztafel zurück zu bringen.
Modellpiloten, die Fernsteuersender mit 2,4 GHz HF-Technik betreiben, haben sich ebenfalls im
Flugbuch einzutragen.
Als Fernsteuersender dürfen nur Funkanlagen verwendet werden, die den geltenden Bestimmungen der Bundesnetzagentur entsprechen.
Bei Anzeichen von Funkstörungen ist der Flugbetrieb solange einzustellen, bis die
Störquelle eindeutig ermittelt und ausgeschaltet ist.
Für den Eintrag im Flugbuch ist jeder Pilot selbst verantwortlich.
Mit dem Eintrag im Flugbuch erkennt jeder Pilot diese Platzordnung an.

04. Es darf nur ausschließlich in dem zugelassenden Flugsektor (siehe Skizze) geflogen werden.

05. Zuschauer, Zufahrtswege und Parkplätze dürfen nicht überflogen werden!
Es wird niemals in Richtung Zuschauer geflogen! Soweit sich auf den Feldern innerhalb
des ausgewiesenen Flugraumes Personen aufhalten, dürfen diese Felder nicht
überflogen werden.
Landungen sind mit dem Ruf „LANDUNG“ anzukündigen.
NOTLANDUNGEN haben immer Vorrang.

06. Flugmodelle müssen vom Piloten ständig beobachtet werden können.
Bemannten Luftfahrzeugen ist stets auszuweichen.

07. Gestartet und gelandet wird nur auf der Start- und Landebahn!

08. Der Standort der Piloten ist immer in der Platzmitte oder am Startbahnanfang (gegen die Windrichtung).
Fliegt mehr als ein Pilot, müssen die Piloten zwecks Absprache in loser Gruppe zusammenstehen!

09. Der Standort der Modelle ist im Vorbereitungsraum. Flugvorbereitungen sind
innerhalb der Schutzvorrichtungen vorzunehmen.
Das Anlassen der Motoren hat immer mit dem Propeller in Richtung Schutzzaun zu erfolgen.
Im Vorbereitungsraum sind Modelle mit laufendem Motor zu tragen.
Es darf nicht gerollt werden.
Es dürfen keine Personen oder Gegenstände gefährdet werden!

10. Der Betrieb von mehr als drei Modellen darf nur unter Aufsicht eines
verantwortlichen Flugleiters und mit dessen Zustimmung durchgeführt werden.
Der Flugleiter darf selbst nicht aktiv am Fluggeschehen teilnehmen und ist dafür
verantwortlich, dass der Modellbetrieb jederzeit sicher und ordnungsgemäß
durchgeführt wird.
Der Flugleiter ist weisungsberechtigt.
Der Flugleiter muss volljährig sein und hat sich im Flugbuch als Flugleiter einzutragen.
Bei Vorkommnissen ist die Rückseite auszufüllen.
Es dürfen nicht mehr als 4 Flugmodelle mit Kolbenmotor oder 2 Flugmodelle mit
Turbinenantrieb gleichzeitig betrieben werden.
Ist kein Flugleiter eingesetzt dürfen Flugmodelle über 2 Kg Startmasse nur betrieben
werden, wenn der Modellpilot Kenntnisse entsprechen § 21a Absatz 4 LuftVO
den Kenntnisnachweis nachweisen kann.
Dies gilt auch für Flugmodelle mit 2 Kg oder weniger Startmasse, die in über 100m über Grund betrieben werden.

11. Die Modellpiloten müssen mit dem Umgang von Flugmodellen vertraut sein.
Ansonsten bedarf es der Unterstützung durch einen erfahrenen Modellpiloten

12. Beim Flugbetrieb haben sich auf der Start- und Landebahn nur die Piloten,
Helfer und der Flugleiter zu befinden.

13. Das Klettern und Turnen am Sicherheitsnetz und den Geländern ist verboten.
Besuchern jeder Altersgruppe ist es ebenfalls verboten, die Start- und Landebahn zu
betreten.

14. Die aktive Teilnahme am Flugbetrieb unter dem Einfluss von Alkohol oder die
Flugtauglichkeit beeinträchtigende Mittel ist verboten!

15. Jeder Modellpilot ist für Ordnung und Sauberkeit auf dem Gelände des
Flugplatzes verantwortlich.
Mit der Natur ist schonend umzugehen Anfallende Abfälle
und Wertstoffe sind bei Verlassen des Geländes mitzunehmen.
Das Gelände muss in einem sauberen Zustand verlassen werden.

16. An Tagen, wo Drück- oder Treibjagden im Bereich des Aufstiegsgeländes
durchgeführt werden ist der Flugbetrieb untersagt.

17. Bei Personenschäden sind Sofortmaßnahmen am Unfallort zu ergreifen.
Hierfür steht der Erste Hilfe Kasten in jedem KFZ zur Verfügung.
Bei Alarmierung der Unfallrettung wird Lage des Modellflugplatzes wie folgt beschrieben:

Der Modellflugplatz liegt mittig zwischen den Ortschaften Beiersdorf-Freudenberg
und Werftpfuhl, 1000m westlich der Kreisstraße K6429 Beiersdorfer Straße. Er ist zu
erreichen über einen Plattenweg für landwirtschaftliche Fahrzeuge.

Modellfluggelände Schönfeld:
Koordinaten 52°40’19,64‘‘nB
13°46’37,64‘‘öL benannt.

Rettungsleitstelle: 112/110

Immanuel Klinikum Bernau:
Rettungsstelle Ladeburger Str. 17, 16321 Bernau bei Berlin

Polizeiinspektion Barnim: 03338 / 3610

Vereinsvorsitzender:
Michael Siefert 0175 / 8630096

Obere Luftfahrtbehörde:
Berlin-Brandenburg 03342 / 4266-4001

Jeder, der am Flugbetrieb teilnimmt, erkennt die mit dieser Flugordnung getroffenen
Regelungen an.
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